Kindergeld für Behinderte

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Kindergeld für Behinderte





In der Regel endet der Anspruch auf Kindergeld spätestens mit dem 25. Lebensjahr Ihres Kindes. Die Familienkasse macht jedoch eine Ausnahme für behinderte Kinder, und unter bestimmten Bedingungen gilt die Altersgrenze nicht.

Art und Eintreten der körperlichen Beeinträchtigung

Die Familienkasse würdigt die besonderen finanziellen Belastungen von Eltern, die ein Kind mit Behinderung betreuen.Während der Anspruch auf Kindergeld in der Regel mit der Volljährigkeit des Kindes oder bei Kindern in Ausbildung mit dem 25. Geburtstag endet, zahlt die Kasse das Kindergeld für behinderte Personen ohne Altersbeschränkung. Dafür gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen. Es muss sich um eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung handeln, die Sie mit einem Schwerbehindertenausweis nachweisen müssen.

Alternativ erkennt die Behörde auch andere Dokumente an, wie z. B. eine Rentenbescheinigung oder ein ärztliches Attest. Außerdem muss die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein und Sie sollten dies ebenfalls nachweisen können. Schließlich müssen Sie bei der Beantragung von Kindergeld für Behinderte nachweisen, dass Ihr Kind nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann und dass die Behinderung die Ursache dafür ist. So akzeptiert die Kasse beispielsweise den Eintrag „H“ für „hilflos“ im Schwerbehindertenausweis.

Kann sich das Kind selbst unterhalten?

Die Kasse zahlt jedoch nur dann Kindergeld für Behinderte, wenn Ihr Kind nicht über ausreichende eigene Mittel verfügt. Die Behörden messen zum einen den Lebensbedarf für die Berechnung. Dieser besteht aus einem allgemeinen und einem spezifischen Teil. Der allgemeine Bedarf richtet sich nach dem Grundfreibetrag. Hinzu kommen die zusätzlichen Kosten, die durch die Behinderung entstehen.

Die Beamten verwenden entweder einen Pauschalbetrag oder eine Einzelrechnung. Zum anderen prüft die Behörde, ob die Eigenmittel den Gesamtbetrag übersteigen. Übersteigen die Eigenmittel den Gesamtbetrag auch nur um einen Euro, lehnt sie einen Antrag auf Kindergeld für Behinderte ab. Andernfalls zahlt sie das Kindergeld für Behinderte in voller Höhe aus.

Was zu den eigenen Mitteln des Kindes zählt

Zu den Eigenmitteln Ihres Kindes kann eine Reihe an Zahlungen gehören. So zieht die Kasse sämtliche steuerpflichtigen Einkünfte heran, aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Kapitalanlage. Werbungskosten und mögliche Betriebsausgaben subtrahiert die Behörde. Als eigene Mittel ordnet die Kasse auch Leistungen von verschiedenen Institutionen ein, zum Beispiel von der Pflegeversicherung oder von der Rentenversicherung. Abschließend ziehen die Beamten gezahlte Steuern sowie unvermeidliche Abgaben wie Sozialversicherungsbeiträge ab und prüft, ob die Endsumme über oder unter dem berechneten Lebensbedarf liegt.

Weiterführende Quellen und interessante Links

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