Kinderzuschlagsrechner 2024 -Kinderzuschlag: Die neuen Höchstbeträge im Überblick




KinderzuschlagrechnerDer Kinderzuschlag ist eine soziale Transferleistung, die Eltern mit geringen Einkommen unterstützt. Die Betonung liegt hier auf geringem Einkommen: Nutzen kann man den Kinderzuschlag nur, wenn man durch Erwerbstätigkeit ein regelmäßiges Einkommen hat. Ist man in der Lage, von Wohngeld, Kinderzuschlag und dem eigenen Verdienst zu leben, erfüllt man eine weitere Voraussetzung für den Erhalt von Kinderzuschlag.

Verwendet man den Kinderzuschlagsrechner, kann man sich mühevolle Kleinarbeit ersparen und hat innerhalb von kürzester Zeit einen akkuraten Überblick. Gerade wenn es um den Kinderzuschlag geht, kann die Berechnung nämlich manchmal komplexer ausfallen, als es auf den ersten Blick scheint. Die Folge sind nicht nur verschwendete Zeit, sondern häufig auch Fehleinschätzungen. Nutzt man einen modernen Kinderzuschlagsrechner wie hier verfügbar, ist man außerdem stets auf dem neuesten Stand und nutzt nicht versehentlich veraltete Konditionen.




Hier Kinderzuschlag berechnen




Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2024?

Ab dem 01.01.2024 wurde der Höchstbetrag um 42 Euro pro Kind erhöht, wodurch nun maximal 292 Euro Kinderzuschlag pro Kind ausgezahlt werden können. Im Vorjahr wurde der Betrag lediglich um die Hälfte von 229 auf 250 Euro angehoben. Die Berechnung der Leistung erfolgt separat für jedes Kind und die Auszahlung erfolgt an die Person, die auch das Kindergeld erhält. Bei Anspruch auf Kinderzuschlag für mehrere Kinder erfolgt die Auszahlung als Gesamtbetrag in einer Summe.

Was ist der Kinderzuschlag eigentlich?

Nicht zu verwechseln ist der Kinderzuschlag mit dem Kindergeld. Bei dem Kinderzuschlag handelt es sich eben dem Namen nach um eine zusätzliche Förderung von Eltern und Alleinerziehenden. Verdienen Eltern eher wenig, ist der Zuschlag aus Sicht der Regierung dann sinnvoll, wenn so der soziale Abstieg verhindert werden kann. Gemeint ist hier, dass man Eltern und Alleinerziehende durch den Kinderzuschlag ermöglichen möchte, auch ohne Bürgergeld einen angemessenen Lebensstil zu bewahren.

Genau das kommt aber häufig nicht dort an, wo es eigentlich sollte. Derzeit nutzen Studien zufolge nur circa 30% aller berechtigten Personen auch tatsächlich den Kinderzuschlag. Unwissen und Fehler bei der Berechnung führen häufig dazu, dass kein Antrag gestellt wird. Häufig schleichen sich Fehler bei der Kalkulation ein, die dann aber zu einer Ablehnung führen. Genau das soll durch den Kinderzuschlagsrechner verhindert werden. Denn den Kinderzuschlag zu berechnen ist manuell nicht immer einfach. Mit einem modernen Kinderzuschlagsrechner, wie Sie ihn hier vorfinden, funktioniert es weit einfacher.

Was muss ich mindestens verdienen?

Eine sehr relevante Frage, wenn man den Kinderzuschlagsrechner verwenden möchte. Denn der Zuschlag ist nicht für Menschen vorgesehen, die von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld 2 leben. Dazu kommt, dass man insgesamt durch Kinderzuschlag und evtl. Wohnhilfe auch insgesamt vom eigenen Einkommen leben kann. Die Mindestanforderungen beim Verdienst lassen sich folgendermaßen beschreiben:

  • Sie verdienen als Alleinerziehende mindestens 600 Euro brutto pro Monat
  • Sie verdienen mit als Paar gemeinsam mindestens 900 Euro brutto monatlich

Die Grenzen für den Kinderzuschlag sind relativ klar definiert. Wohnen Sie zum Beispiel in einer Eigentumswohnung und haben so geringere Kosten, ändert das die Einkommensgrenzen nicht. Sie müssen nach wie vor die gleichen Mindestanforderungen beim monatlichen Verdienst erfüllen.

Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen, um anspruchsberechtigt zu sein?

Nicht zuletzt muss das Kind einige Grundvoraussetzungen erfüllen, damit ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Es muss unter 25 Jahre alt sein. Zudem muss es im selben Haushalt wie der Antragsteller leben. Dazu kommt, dass auch zum Beispiel eine Heirat ein Verhinderungsgrund ist. Ist das Kind in einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft, ist ein Kinderzuschlag nicht mehr beziehbar.

Können Sie von Ihren Einkünften mit Kinderzuschlag leben?

Ziel des Kinderzuschlags ist es, ein Leben in Würde ohne Bürgergeld zu ermöglichen. Dafür stehen seit der Agenda 2010 mehrere soziale Transferleistungen zur Verfügung, die Menschen mit geringem Einkommen helfen sollen. Das bedeutet auch, dass man mit Kinderzuschlag auch in der Lage sein sollte, seinen Lebensunterhalt (sicher und in Würde) zu bestreiten. Wie viel mehr Ihnen durch den Zuschlag zur Verfügung stehen würde, können Sie durch den Kinderzuschlagsrechner unkompliziert und rasch herausfinden.

Hilfe kann es aber über das Kindergeld und reine monatliche Zahlungen beim Kinderzuschlag durchaus geben. Das kann zum Beispiel das Wohngeld sein, dass vielen Beziehern vom Kinderzuschlag ebenfalls zusteht. Aber auch bei den Kita-Gebühren kann der Staat die Kosten übernehmen. Im Rahmen des Kinderzuschlags steht den Eltern bzw. Alleinerziehenden zusätzlich kostenfreie Kita-Plätze und gratis Verpflegung in den Kindertagesstätten zu. Pro Jahr gibt es außerdem ein Schulbedarfspaket in der Höhe von 150 Euro. Klassenfahrten oder außergewöhnliche Aufwände wie Lernförderungen können ebenfalls durch den Kinderzuschlag übernommen werden. Bis zum 18. Geburtstag gibt es auch 15 Euro monatlich für die Freizeitgestaltung (zum Beispiel Musikunterricht, Sportverein, etc.). Das Paket ‘Leistungen für Bildung und Teilhabe’ (auch “Bildungspaket” genannt), ist nicht Teil des Resultats des Kinderzuschlagsrechner.

Kann man davon kaum oder schwer leben, ist das durchaus ein Grund für eine Ablehnung. Dann kann ein Bezug von Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) die bessere Option sein. Oder natürlich eine berufliche Umorientierung. Mit dem Kinderzuschlagsrechner finden Sie schnell und einfach heraus, wie viel Kinderzuschlag tatsächlich zur Verfügung steht. Kombinieren Sie das mit Ihrem Nettoeinkommen und anderen Sozialleistungen, haben Sie Ihr monatliches Gesamteinkommen sehr schnell im Überblick.




Maximale Höhe des Kinderzuschlags

Wie viel Anspruch Sie für den Kinderzuschlag haben, können Sie leicht über den Kinderzuschlagsrechner herausfinden. Das hängt primär von der Höhe des eigenen Einkommens ab. Gedeckelt ist der Betrag aber auf 292 Euro.  Vielmehr kann man mit einem zu hohen Einkommen immer noch einen verminderten Kinderzuschlag erhalten, solange man die anderen Grundvoraussetzungen erfüllt.

Berechnung des Kinderzuschlags: Weshalb so komplex?

Wir empfehlen eindeutig, auf einen modernen Kinderzuschlagsrechner zu setzen, wie Sie ihn hier vorfinden. Rechnet man den Kinderzuschlag selbst aus, ist das in der Regel recht komplex. Sehr leicht schleichen sich Fehler ein. Insgesamt ist der Prozess auch relativ zeitaufwändig.

Denn alles fängt mit dem sogenannten Regelbedarf an. Er beträgt auch im Kinderzuschlagsrechner bei verheirateten Paaren oder Menschen in einer eingetragenen Beziehung 404 €. Nun rechnet man zusätzlich die Mietkosten ein. Bei 3 Kindern werden diese zum Beispiel nur zu 62% angerechnet. Gesamt hat man nun einen Gesamtbedarf, der dem Gesamteinkommen gegenübergestellt werden muss. Liegt der Bedarf unter dem Einkommen, kann der volle Kinderzuschlag in der Regel nicht ganz ausgeschöpft werden. Achtung: Das Einkommen im Beispiel der Mutter wird etwa nicht völlig angerechnet. Das Gesamteinkommen ist damit niedriger angesetzt, was mehr Spielraum für Kinderzuschlag und Ähnliches ermöglicht.

Anhand des Beispiels wird deutlich, wie viele verschiedene Faktoren es bei der Berechnung des Kinderzuschlags gibt. Zwar macht es durchaus Sinn, sich grundsätzlich mit der Kalkulation zu beschäftigen. Überschlagsrechnungen im Kopf zu machen kann hier ebenfalls vorteilhaft sein. Doch wir empfehlen, dem Kinderzuschlagsrechner die Hauptarbeit zu überlassen. Er ist mit den neuesten Informationen versorgt und auf dem Stand von 2024. Durch ihn müssen Sie lediglich einige Daten angeben, schon wissen Sie innerhalb kürzester Zeit über Ihren Anspruch beim Kinderzuschlag Bescheid. Hierbei handelt es sich um die schnellste Option, mit der bei richtigen Angaben Fehler nahezu ausgeschlossen sind.

Den Kinderzuschlag beantragen: Was ist dafür notwendig?

Um den Kinderzuschlag zu erhalten, muss man natürlich einen Antrag stellen. Dafür sind einige Schritte notwendig. Im Gegensatz zu früher ist der Aufwand dafür aber relativ überschaubar. Sich schon im Vorhinein auszukennen, macht sich trotzdem bezahlt. Sobald Sie also die korrekten Daten in den Kinderzuschlagsrechner eingegeben haben und wissen, was für Anspruch Sie haben, hält Sie nichts mehr zurück. Die folgenden Schritte sollten unbedingt beachtet werden:

Schritt 1

Sie haben den Kinderzuschlagsrechner genutzt und wissen, was Ihnen zusteht. Bei Fragen steht Ihnen die Kindergeldnummer 0800 4 555530 zur Verfügung. Relevant ist jetzt, den Antrag einmal auszufüllen. Den Antrag selbst kann man sich bei der Familienkasse abholen, aber auch auf dieser Seite online herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.

Elementar ist es natürlich, nur korrekte Angaben anzugeben. Gibt man falsche Angaben an, kann das teure Bußgelder und sogar Strafverfahren zur Folge haben.

Schritt 2

Es geht jetzt darum, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Das kann man gut über die offizielle Website der Bundesagentur für Arbeit machen. Über den Link kann man alle notwendigen Dokumente herunterladen. Diejenigen, die man tatsächlich braucht, kann man ausdrucken und ausfüllen. Die folgenden Dokumente werden gebraucht:

  • Kinderzuschlagsantrag selbst
  • Anlage Antragsteller und Partner (sofern eine Ehe/eingetragene Partnerschaft vorliegt)
  • Anlage Kind: Das Dokument muss für jedes Kind, für das Sie Kinderzuschlag beantragen, ausgefüllt werden. Sind Sie zum Beispiel Mutter von 5 Kindern, brauchen Sie fünf ausgedruckte Dokumente ‘Anlage Kind’ zum Ausfüllen.
  • Anlage zu Unterhalt und Unterhaltsvorschuss: Sind Sie alleinerziehend bzw. beziehen Sie Unterhalt, benötigen Sie dieses Dokument. Unterhaltszahlungen machen bei der Berechnung des Kinderzuschlags einen bedeutsamen Unterschied, wie man auch durch Tests im Kinderzuschlagsrechner erkennen kann.
  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers: Das Dokument muss vom Arbeitgeber bestätigt werden und zeigt auf, welche Einnahmen Sie in den letzten Monaten gehabt haben.
  • Verdienstbescheinigung für Partner: Hat der Partner (Lebenspartner) ein Einkommen, muss das in diesem Dokument zum Ausdruck gebracht werden. Wie man auch bei der Berechnung mit dem Kinderzuschlagsrechner schnell sieht, macht der Verdienst des Partners einen großen Unterschied.
  • Anlage selbständige Tätigkeit: Sind Sie selbstständig oder neben dem Beruf selbständig, ist dieses Dokument auszufüllen. Das trifft auch zu, wenn zum Beispiel ein Teil der eigenen Wohnung oder des Haus vermietet wird, was schließlich auch selbständige Mieteinnahmen bedeutet.

Schritt 3

Sobald Sie alle notwendigen Dokumente ausgefüllt und geprüft haben, sind Sie grundsätzlich startklar. Sie müssen sich nur noch entscheiden, wie Sie die Dokumente und insbesondere den Antrag vermitteln möchten. Sie können die Dokumente aber an die nächste Familienkasse versenden. Einfacher ist es oft, schlichtweg während der Öffnungszeiten zur nächsten Familienkasse zu fahren und die Dokumente dort abzugeben.

Antragsformular Kinderzuschlag

» Antrag auf Kinderzuschlag (PDF)

Bewilligungszeitraum und etwaige Veränderungen beim Einkommen

Der Bewilligungszeitraum für den Kinderzuschlag liegt bei sechs Monaten. Das bedeutet, dass Sie zwei Mal pro Jahr einen Antrag mit allen notwendigen Dokumenten ausfüllen müssen. Es kann deshalb empfehlenswert sein, sich eine Mappe mit den bereits ausgedruckten, benötigten Dokumenten zu behalten. Dann muss man sie ein halbes Jahr später nur noch kopieren, ausfüllen und versenden bzw. abgeben.

Wichtig ist auch, dass man etwaige Veränderungen beim Verdienst oder bei der Lebenssituation sofort angibt. Das trifft auch zu, wenn es zum Beispiel zu einer Trennung oder unvorhergesehenen Unterhaltszahlung kommt. Geht man dem nicht nach und meldet Veränderungen nicht oder zu spät, kann das unangenehme Folgen haben. Die Konsequenzen reichen von Geldstrafen bis hin zu Strafanzeigen.

Aber auch andere Vorkommnisse müssen gemeldet werden. Das sind zum Beispiel:

  • Schwangerschaft eines Mitglieds im Haushalt (müssen nicht Eltern bzw. Antragstellerin sein)
  • Änderung beim Einkommen der Eltern bzw. Alleinerzieherin
  • Änderung des Einkommens bei den Kindern
  • Veränderung bei den Miet- und Wohnkosten
  • Änderung bei der Personenanzahl im Haushalt
  • Veränderung der Lebenssituation bei Kindern über 18 Jahren

Veränderungen der Kinder über 18 Jahre

Besonders bei Kindern über 18 Jahren ist es wichtig, Veränderungen rasch zu melden – Nicht erst beim nächsten Antrag anzugeben. Insbesondere im Alter von 18-25 Jahren gibt es viele Veränderungen, die oft sehr rasch eintreten. Zum Beispiel geht ein Kind, für das Sie Kinderzuschlag erhalten, eine Lebenspartnerschaft oder Ehe ein. Oder aber Ihr Kind bricht die Berufsausbildung oder das erste Studium ab. Ein anderer Grund könnte sein, dass Ihr Kind ein Freiwilliges Jahr macht (z.B. Freiwilligen Wehrdienst).




Die Veränderung sofort anzugeben, ist Ihre Verpflichtung. Handeln Sie zu spät oder gar nicht, ist das strafbar. Die Folge sind Bußgelder und in manchen Fällen sogar Strafanzeigen.

Die Auszahlung des Kinderzuschlags

Tatsächlich erfolgt die Auszahlung des Kinderzuschlags immer am selben Tag wie die des Kindergelds. Weil man nur mit Anspruch auf Kindergeld auch den Kinderzuschlag beziehen kann, erhält man also beides am selben Tag. Die Termine für das verbleibende Jahr findet man dabei immer online. Wichtig ist aber auch: Dieselbe Person, die das Kindergeld erhält, bekommt auch den Kinderzuschlag überwiesen.

Der Bezieher des Kindergeld erhält auch den Kinderzuschlag. Getrennt lebende Paare können daher nicht jeweils 50% des Betrags erhalten. Es handelt sich letztlich um eine zweckgebundene Transferleistung. Das Geld ist für die Kinder des Antragstellers bestimmt. Wird das Kindergeld durch eine andere Leistung ersetzt, muss der Elternteil berücksichtigt werden, bei dem das Kinder bzw. die Kinder tatsächlich wohnen. Sie müssen sich persönlich einigen. Ist das nicht möglich, entscheidet ein Vormunds-Gericht, wer den Kinderzuschlag beziehen darf.




Bearbeitungsdauer – Wann erhalte ich eine Antwort?

Gerade nachdem man den Kinderzuschlagsrechner verwendet hat, ist man oft enthusiastisch und freut sich über die neue Perspektive. Die Freude wird dann oft durch ewige Wartezeiten ausgebremst. Tatsächlich braucht die Behörde oftmals bis zu 6 Wochen, bis es zu einer Bewilligung oder Ablehnung kommt. Gerade deshalb sollte man den Kinderzuschlagsrechner nutzen. So hat man sehr schnell einen Überblick und weiß schon im Vorhinein, was für Ansprüche man hat. Gibt es nach sechs Wochen noch keine Reaktion, kann man telefonisch nach dem Fortschritt der Überprüfung fragen. Die Telefonnummer lautet dafür 0800 4 555530.

Dabei gilt: Wartezeit ist keine verlorene Zeit. Wartet man zum Beispiel ein ganzes Monat, geht der Anspruch in der Zwischenzeit nicht verloren. Man erhält dann den noch nicht abgerechneten Kinderzuschlag einfach rückwirkend am nächsten Termin dazu.

FAQ – häufig gestellte Fragen zum Thema Kinderzuschlag

Nein, das Kindergeld wird nicht auf Wohngeld angerechnet. Der Grund ist ganz einfach: Das Wohngeld beachtet grundsätzlich nur steuerpflichtige Einnahmen. Das bedeutet, dass das Kindergeld nicht zum zu berücksichtigenden Gesamteinkommen zählt. Als Folge macht es für den Erhalt von Wohngeld keinen Unterschied, ob man und wie viel man Kindergeld bezieht. Besteht während des Studiums ein Anspruch auf BAföG, hat man keine Möglichkeit, währenddessen Wohngeld zu beziehen.

Grundsätzlich hängt der Kinderzuschlag von mehreren Faktoren, vor allem aber vom Einkommen ab. Die maximale Höhe von Kinderzuschlag ist aber auf 292 Euro pro Kind Monat gedeckelt. In den meisten Fällen erreichen das die Familien so oder so nicht. Denn das würde eine massive Bedürftigkeit und ein sehr geringes Einkommen voraussetzen. Die meisten Anspruchsberechtigten erhalten nur einen Bruchteil davon.

Nein, der Kinderzuschlag kann in Deutschland nicht rückwirkend beantragt werden. Nur ab Antragstellung kann man Geld erhalten. Konkret kann es zum Beispiel sein, dass man sechs Wochen für eine Bewilligung des Kinderzuschlags warten muss. Dann erhält man mit dem nächsten Termin rückwirkend die noch nicht ausgezahlte Summe ab der Antragstellung.

Es gibt fixe Termine, an denen Kindergeld ausgezahlt wird. Am selbigen Tag wird auch der monatliche Kinderzuschlag ausgezahlt. Die Termine sind schon im Voraus bekannt und ganz einfach über das Internet nachzulesen. Hier können Sie nachsehen, wann die nächsten Termine anstehen. Dabei gibt es je nach Standort der Familienkassen unterschiedliche Tage.

Ja, der Kinderzuschlag ist eindeutig eine Sozialleistung. Er wurde 2005 geschaffen, um sozial schwache Familien zu unterstützen. Konkret geht es um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Statt Bürgergeld beziehen zu müssen, sollen sie mit Wohngeld, dem eigenen Verdienst und Kinderzuschlag genügend Geld für den Unterhalt erzielen können. Motiviert war das nicht zuletzt durch die Befürchtung, dass Arbeitnehmer, die auf Bürgergeld angewiesen sind (sogenannte “Aufstocker), oft langfristig in die völlige Arbeitslosigkeit gleiten.

Nein, eindeutig nicht. Denn der Kinderzuschlag ist selbst eine Sozialleistung. Es handelt sich schlichtweg um eine Transferleistung, die sozial schwächere Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen unterstützen soll. Deshalb handelt es sich natürlich auch nicht um eine steuerpflichtige bzw. einkommensteuerpflichtige Einnahme. Vergleichbar ist der Kinderzuschlag in diesem Aspekt mit dem regulären Kindergeld.

Nein, das ist nicht möglich. Allerdings kann man sich die Dokumente über die offizielle Webseite der Agentur für Arbeit herunterladen und sie zuhause ausfüllen. Alternativ kann man natürlich auch zur nächsten Familienkasse fahren und sie dort abholen. Durch die Download-Möglichkeit online muss man aber nur ein Mal zur Behörde fahren. Voraussetzung ist natürlich, dass man alle notwendigen Dokumente mit dabei hat.

Der Kinderzuschlag erhöht sich 2024 grundsätzlich. Die Verringerung des Kinderzuschlags bei einem eigenen Einkommen des Kindes fällt jetzt geringer aus. Eine obere Einkommensgrenze gibt es nicht mehr. Stattdessen wird der Kinderzuschlag ab einer bestimmten Grenze stufenweise reduziert. So profitieren weit mehr Familien von dem Kinderzuschlag, als in den Jahren zuvor. Kindergeld und Kinderzuschlag werden 2024 auf je 292 Euro monatlich pro Kind erhöht.

Grundsätzlich dauert die Bearbeitung eher länger. Der Grund: Die Berechnung des Familienzuschlags ist komplex und dementsprechend intensiv. Das bedeutet, dass man sich grundsätzlich auf Wartezeiten von circa 6 Wochen durchaus einstellen sollte. Wartet man deutlich länger, kann man aber auch eine Hotline kontaktieren und sich erkundigen. Der Kinderzuschlag wird rückwirkend mit der Antragstellung bei Stattgebung ausgezahlt.

Nein, es gibt keine Deckelung bei der Anzahl von Kindern. Das ist eine der großen Vorteile des Kinderzuschlags. Dennoch gibt es unterschiedliche Abstufungen. Das erste Kind erhält etwas mehr, ab dem 5. Kind erhält man einen fixen Betrag für jedes weitere Kind. Besonders großen Familien wird so im Bedarfsfall finanziell unter die Arme gegriffen. Aber auch Alleinverdiener in größeren Familien profitieren durch den “Zusatz” Kinderzuschlag zum Kindergeld und evtl. Wohngeld noch einmal enorm. Insgesamt handelt es sich bei dem Zuschlag um eine Lösung, die vor allem kinderreichen Familien und Alleinerziehenden hilft, nicht in die Arbeitslosigkeit durch  zu rutschen.

Fazit

Nutzen Sie den Kinderzuschlagsrechner, um schnell zu evaluieren, ob und wie viel Ihnen tatsächlich zusteht. Achten Sie darauf, richtige und korrekte Angaben zu machen. Mit dem Kinderzuschlagsrechner finden Sie die Informationen heraus, die man sonst nur durch viel Recherche und Rechnen herausfindet. Wenn Sie die Mindestanforderungen erfüllen, dass heißt zumindest 600 alleine bzw. 900 gemeinsam verdienen, kein ALG II in Anspruch nehmen, Kinder unter 25 im eigenen Haushalt haben und über ein eigenes regelmäßiges Einkommen als Arbeitnehmer oder Selbständiger verfügen, sollten Sie das unbedingt in Anspruch nehmen.

Der Kinderzuschlag ist quasi ein Geheimtipp – Nur ungefähr 30% aller aller Haushalte mit Anspruch beziehen ihn auch tatsächlich. Der Kinderzuschlagsrechner vereinfacht die Prozedur. Dabei wurde es erst 2005 erstellt und könnte ein so wichtiges Hilfsmittel im Kampf gegen Armut für Familien mit eher kleinem Einkommen sein.

Weiterführende Quellen und interessante Links

  • https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag
  • https://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_k027.php
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (13 votes, average: 4,08 out of 5)
Loading...

Baden Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein Westfalen | Rheinland Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen Anhalt | Schleswig Holstein | Thüringen