Um Erziehende identifizieren zu können, welche einen Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld haben, da sie in ihrem Haushalt Kinder versorgen, gibt es die persönliche Kindergeldnummer. In der Regel wird diese Nummer von der jeweiligen Familienkasse vergeben, nachdem der Antrag auf Kindergeld bewilligt wurde. Die Nummer ist so lange gültig, wie auch der Kindergeldanspruch besteht. Alle wichtigen Informationen werde im folgenden Artikel erläutert.
Kindergeldnummer – Wo ist diese zu finden?
Inhaltsverzeichnis
Die KGN findet sich grundsätzlich auf dem ersten Kindergeldbescheid, der von der jeweiligen Familienkasse ausgestellt wurde. Darüber hinaus findet sich die Nummer ebenfalls auf allen folgenden Schreiben und Dokumenten der Familienkasse, um eine eindeutige Identifikation vornehmen zu können.
Wer seine Kindergeldnummer einmal vergessen sollte, kann diese ebenfalls auf seinem Kontoauszug einsehen, da diese bei der Überweisung der Familienkasse angegeben wird. Die persönliche KGN findet sich dabei hinter der Abkürzung für Kindergeld, KG. Ist kein Zugriff auf ein Schreiben der Familienkasse oder einen Kontoauszug vorhanden, dann kann die Nummer auch per E-Mail oder telefonisch bei der zuständigen Familienkasse erfragt werden.
Kindergeldnummer: Pro Erziehungsberechtigtem oder pro Kind?
DIe KGN dient dazu, den Erziehenden zu identifizieren. Daher gibt es in der Regel pro Haushalt nur eine KGN, unabhängig davon, ob in dem Haushalt ein, zwei, drei oder noch weitere Kinder leben. Unter Umständen kann sich die KGN ändern, wenn das Kind in einem anderen Haushalt untergebracht wird.
Das richtige Lesen der Kindergeldnummer
Hinter den Ziffern der KGN verbergen sich einige Informationen:
- Um die zuständige Familienkasse zuzuordnen dienen die ersten drei Zahlen
- Die Abkürzung FK steht für „feste KG-Nummer“
- der persönlichen Zuordnung dienen dagegen die folgenden sechs Ziffern
- der monatliche Termin der Auszahlung wird durch die letzte Ziffer angegeben
KGN für Beamte des öffentlichen Dienstes
Die KGN von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wird bei der jeweiligen Vergütungs- oder Dienststelle beantragt, nicht bei der örtlichen Familienkasse. Auch liegt die Auszahlung des Kindergeldes grundsätzlich in der Verantwortung des Dienstherren, deshalb wird dieses normalerweise direkt mit dem Sold oder dem Gehalt gemeinsam ausgezahlt.
Familienkassen und Kindergeldkassen
- Familienkassen in Baden-Württemberg
- Familienkassen in Bayern
- Familienkassen in Berlin
- Familienkassen in Brandenburg
- Familienkassen in Bremen
- Familienkassen in Hamburg
- Familienkassen in Hessen
- Familienkassen in Mecklenburg-Vorpommern
- Familienkassen in Niedersachsen
- Familienkassen in Nordrhein-Westfalen
- Familienkassen in Rheinland-Pfalz
- Familienkassen im Saarland
- Familienkassen in Sachsen
- Familienkassen in Sachsen-Anhalt
- Familienkassen in Schleswig-Holstein
- Familienkassen in Thüringen
Änderung der KGN
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb die Kindergeldnummer geändert werden könnte. Wenn sich die Zuständigkeit der jeweiligen Familienkasse durch einen Umzug verändert, erfolgt eine neue Erteilung der Nummer. Dies gilt auch, wenn der monatliche Auszahlungstermin geändert werden soll. Dann verändert sich hier zumindest die letzte Ziffer in der KGN. Dafür ist allerdings eine Beantragung bei der zuständigen Familienkasse notwendig.