Kindergeldauszahlung

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Wichtige Infos rund um die Kindergeld Auszahlungstermine 2023

Elternpaaren steht nach der Geburt ihres Kindes Kindergeld zu. Doch ist der zeitliche Ablauf der Kindergeld-Auszahlung für viele leider wenig transparent und nicht schlüssig. Nach welchen Kriterien wird wie gezahlt und wann bekommt man überhaupt Kindergeld? Alle wichtigen Infos rund um dieses komplexe Thema finden fragende Eltern hier.

Wann erfolgt die monatliche Kindergeld-Auszahlung?

Der Auszahlungstag ergibt sich aus der Kindergeldnummer, welche Eltern für jedes Kind einzeln erhalten. Zu Beginn des Monats starten die Auszahlungen mit den Ziffern 0 und 1. Im letzten Monatsdrittel liegen die Zahlen 8 und 9.




Den genauen Überweisungstermin finden Eltern in der Tabelle für Auszahlungstermine 2023. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um Überweisungstermine handelt. Durch Wochenenden oder Feiertage kann sich der Eingang auf dem Konto um wenige Tage verschieben. Es besteht kein Anspruch auf eine Kindergeld-Auszahlung zu einem festgelegten Datum.

Auszahlungstermine für das Kindergeld 2023

Kindergeldauszahlung-Endziffer 0

Hier finden Sie die Auszahlungstermine 2023 durch die Familienkasse für die Endziffer 0.

  • 4. Januar
  • 3. Februar
  • 3. März
  • 5. April
  • 4. Mai
  • 5. Juni
  • 5. Juli
  • 3. August
  • 5. September
  • 5. Oktober
  • 6. November
  • 5. Dezember

Kindergeldauszahlung-Endziffer 1

Hier finden Sie die Auszahlungstermine 2023 durch die Familienkasse für die Endziffer 1.

  • 5. Januar
  • 8. Februar
  • 6. März
  • 6. April
  • 5. Mai
  • 6. Juni
  • 6. Juli
  • 4. August
  • 7. September
  • 6. Oktober
  • 7. November
  • 6. Dezember

Kindergeldauszahlung-Endziffer 2

Hier finden Sie die Auszahlungstermine 2023 durch die Familienkasse für die Endziffer 2.

  • 11. Januar
  • 9. Februar
  • 7. März
  • 12. April
  • 9. Mai
  • 7. Juni
  • 7. Juli
  • 7. August
  • 8. September
  • 9. Oktober
  • 8. November
  • 7. Dezember

Kindergeldauszahlung-Endziffer 3

Hier finden Sie die Auszahlungstermine 2023 durch die Familienkasse für die Endziffer 3.

  • 12. Januar
  • 10. Februar
  • 08. März
  • 13. April
  • 10. Mai
  • 12. Juni
  • 10. Juli
  • 10. August
  • 11. September
  • 11. Oktober
  • 9. November
  • 8. Dezember

Kindergeldauszahlung-Endziffer 4

Hier finden Sie die Auszahlungstermine 2023 durch die Familienkasse für die Endziffer 4.

  • 13. Januar
  • 13. Februar
  • 10. März
  • 14. April
  • 11. Mai
  • 13. Juni
  • 11. Juli
  • 11. August
  • 12. September
  • 12. Oktober
  • 10. November
  • 11. Dezember

Kindergeldauszahlung-Endziffer 5

Hier finden Sie die Auszahlungstermine 2023 durch die Familienkasse für die Endziffer 5.

  • 16. Januar
  • 14. Februar
  • 13. März
  • 17. April
  • 12. Mai
  • 14. Juni
  • 12. Juli
  • 14. August
  • 13. September
  • 13. Oktober
  • 13. November
  • 12. Dezember

Kindergeldauszahlung-Endziffer 6

Hier finden Sie die Auszahlungstermine 2023 durch die Familienkasse für die Endziffer 6.

  • 17. Januar
  • 15. Februar
  • 14. März
  • 18. April
  • 15. Mai
  • 15. Juni
  • 13. Juli
  • 15. August
  • 14. September
  • 17. Oktober
  • 14. November
  • 13. Dezember

Kindergeldauszahlung-Endziffer 7

Hier finden Sie die Auszahlungstermine 2023 durch die Familienkasse für die Endziffer 7.

  • 18. Januar
  • 16. Februar
  • 15. März
  • 20. April
  • 16. Mai
  • 16. Juni
  • 17. Juli
  • 17. August
  • 18. September
  • 18. Oktober
  • 16. November
  • 14. Dezember

Kindergeldauszahlung-Endziffer 8

Hier finden Sie die Auszahlungstermine 2023 durch die Familienkasse für die Endziffer 8.

  • 20. Januar
  • 17. Februar
  • 17. März
  • 21. April
  • 17. Mai
  • 20. Juni
  • 18. Juli
  • 18. August
  • 19. September
  • 19. Oktober
  • 17. November
  • 15. Dezember

Kindergeldauszahlung-Endziffer 9

Hier finden Sie die Auszahlungstermine 2023 durch die Familienkasse für die Endziffer 9.

  • 23. Januar
  • 21. Februar
  • 20. März
  • 24. April
  • 22. Mai
  • 22. Juni
  • 19. Juli
  • 21. August
  • 21. September
  • 20. Oktober
  • 20. November
  • 18. Dezember




Wozu dient das Kindergeld?

Mit der Geburt fallen für die Eltern monatlich höhere Kosten an, wobei die Einnahmen hingegen durch z.B. Elternzeit sinken. Die Kindergeld-Auszahlung soll Eltern entlasten und die Grundversorgung von Kindern sichern. Kinderarmut soll entgegengewirkt werden. Außerdem ist das Kindergeld steuerfrei.

Wer hat Anspruch auf eine Kindergeld-Auszahlung?

Alle Eltern die ihren Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben und steuerpflichtig sind, steht bereits ab dem Geburtsmonat ihres Kindes Kindergeld zu. Für im Ausland lebende Staatsbürger besteht die Möglichkeit Kindergeld zu beziehen, sofern Sie in einem Mitgliedsstaat der EU, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz leben.

Auch in Deutschland lebende ausländische Mitbürger haben im Einzelfall Anspruch auf Kindergeld, sofern Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, eine Arbeitserlaubnis vorweisen können oder zur Gruppe der anerkannten Asylberechtigen gehören.



Wie Sie das Kindergeld beantragen können

Kindergeld muss immer beantragt werden. Dies erfolgt bei der Familienkasse oder der Agentur für Arbeit. Für den Kindergeldantrag benötigen Eltern neben dem Antragsformular die Steuer-ID sowie die Geburtsurkunde. Diese Unterlagen werden einige Tage nach der Geburt ausgestellt und vom Standesamt bzw. Finanzamt ausgehändigt.

Wer sich mit dem Antrag Zeit lässt, sollte an die Antragsfrist denken. Kindergeld kann rückwirkend nur bis maximal 6 Monate beantragt werden. Sollte die Zeit bereits abgelaufen sein, verfällt dieser Anspruch leider.

Über welche Kindergeld-Auszahlung können sich Eltern freuen?

Ab 02.02.2023 gibt es  jeweils 250 Euro pro Kind. Ob ein Kind zu Beginn des Monats oder erst am Ende geboren wurde, hat keinerlei Auswirkungen auf die Höhe. Es wird immer der volle Betrag ausgezahlt.

Ab dem Geburtsmonat bis mindestens zum 18. Geburtstag haben Eltern Anspruch auf die Zahlung. Darüber hinaus haben auch volljährige Kinder im Anspruch auf weiteres Kindergeld. Sie müssen nachweisen, dass sie eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Dann besteht bis zum 25. Lebensjahr ein Anspruch, in Einzelfällen sogar noch länger.

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