Zuschuss vom Staat für den Hauskauf oder Hausbau durch das Baukindergeld erhalten? Das ist weiterhin möglich, wenn ein Antrag bis Ende 2023 gestellt wird. Die Unterstützung richtet sich an Familien mit Kindern, Alleinerziehende und an Schwangere. Was das Baukindergeld ist und welche Voraussetzungen dies mit sich bringt, erklärt dieser Ratgeber.
Was ist das Baukindergeld?
Inhaltsverzeichnis
Beim Baukindergeld handelt es sich um eine staatliche Förderung, welche sich auf gekaufte oder zu bauende Immobilien bezieht. Die staatliche Förderung liegt aktuell bei 1.200 Euro pro Jahr und Kind, diese Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung beschränkt sich auf zehn Jahre.
Profitieren kann von diesem Zuschuss eine Familie mit mindestens einem Kind, aber auch Alleinerziehende und Schwangere. Die Familien, welche diesen Zuschuss beantragen möchten, dürfen nicht mehr als 90.000 Euro im Jahr verdienen. Für jedes weitere Kind resultiert ein Freibetrag von 15.000 Euro jährlich.
Welche Voraussetzungen hat der Baukindergeld-Antrag?
Um einen Antrag stellen zu können, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.
Größe und Art
Es gibt keine Voraussetzungen darüber, um welche Art von Immobilie es sich handeln muss, genauso gibt es aber auch keine Einschränkungen. Es kann sich um ein Haus handeln oder aber auch um eine Wohnung. Die Förderung gibt es für Neubauten und Bestandsimmobilien, dabei ist die Größe unerheblich. Das Geld aber kann auch nur dann beantragt werden, wenn die Immobilie selbst genutzt wird, sollte die Immobilie vermietet werden, dann ist eine Förderung nicht möglich.
Alter der Kinder
Die Antragsteller erhalten eine Förderung, wenn die Kinder jünger als 18 Jahre alt sind und im selben Haushalt wohnen. Der Kindergeldanspruch hat hierbei aber auch eine Bedeutung, denn die Förderung wird so lange ausgezahlt, bis der Kindergeldanspruch verwirkt – dies wäre mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Das Kind muss aber im selben Haushalt wohnen, sollte das Kind vorzeitig ausziehen, wird dies keine Auswirkungen auf die Förderung haben.
Zeitpunkt der Antragstellung
Spätestens sechs Monate nach dem Einzug in das Wohneigentum muss der Antrag gestellt werden, hierbei gilt die amtliche Meldebestätigung und das vermerkte Einzugsdatum. Sollte die Wohnung gekauft werden, in welcher zuvor zur Miete gewohnt wurde, dann muss spätestens nach sechs Monaten ab Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags der Antrag gestellt werden.
Wie viel Baukindergeld gibt es?
Das Baukindergeld wird pro Jahr und pro Kind ausgezahlt. Die aktuelle Förderung liegt bei 1.200 Euro. Die Auszahlung ist auf maximal zehn Jahre begrenzt und die jeweiligen Raten werden einmal jährlich auf das Konto überwiesen.
Beispielrechnungen:
- Mit einem Kind und einem maximalen Jahreseinkommen von 75.000 Euro (+ 15.000 Euro Freibetrag pro Kind) liegt die Höhe bei 1.200 Euro.
- Mit drei Kindern und einem maximalen Jahreseinkommen von 120.000 Euro (inklusive Freibeträge) liegt die Höhe bei 3.600 Euro.
Wo kann das Baukindergeld beantragt werden?
Seit dem 18. September 2018 kann das Baukindergeld in der KfW-Bank beantragt werden, dieser Punkt ist im Zuschussportal zu finden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Grundbuchauszug (als Nachweis für den Eigentumserwerb)
- Einkommenssteuerbescheide aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung
- Meldebestätigung als Nachweis über eine Selbstnutzung
- Letzten Kindergeldbescheide aller Kinder aus dem Haushalt